Wort davor: Jägerhaus
Jägerhof
Jägerhof (I)
- Belegtext:
so ist der namen jägerhoff nit nüw, sonder gantz alt, deriuiert von ihr vhralten pflicht vnnd schuldigkeit, außzuehalten ein jägermahl, vermög authentischen gesigleten offnungen
Datierung: 1709
Region/Autor/Textsorte:
Muri
Fundstelle: Argovia 44 (1932) 198
- Belegtext:
es werden die drei seelen- oder jägerhöff sonsten auch in dem uhralten stifftbüchlein schweighöff genennet
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Argovia 44 (1932) 197
Jägerhof (II)
Erklärung:
wie Jägerhaus.
Jägerhof (III)
Erklärung:
Vereinigung von Jägern an fürstlichen Höfen zum Zwecke der gemeinsamen Jagdausübung unter Leitung eines Oberjägermeisters oder Pürschmeisters.
Wort danach: Jägerhorn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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