Wort davor: Jägerhaus

Jägerhof

Jägerhof (I)

Jägerhof (II)
Erklärung: wie Jägerhaus.
Jägerhof (III)
Erklärung: Vereinigung von Jägern an fürstlichen Höfen zum Zwecke der gemeinsamen Jagdausübung unter Leitung eines Oberjägermeisters oder Pürschmeisters.

Wort danach: Jägerhorn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten