Wort davor: Jägersgeselle

Jägerhafer
Erklärung: Ablösung für Jagdablager.
vgl. Jägergeld.

Wort danach: Jägerhanf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten