Wort davor: Jägereivorgesetze

Jägereivorspann
Erklärung: Spanndienste der Untertanen bei herrschaftlichen Jagden, dann auch das bezügliche Fuhrwerk mit Gespann und Kutscher, das solche Dienste leistet.

Wort danach: Jägereiwagenhaus

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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