Jägerablager
Erklärung:
Verpflichtung der Untertanen, herrschaftliche Jäger zu beherbergen und zu beköstigen.
vgl.
Jagdablager,
Jägeratz,
Jägerätze,
Jägeratzung,
Jägerbrot.
Wort danach: Jägerakzidenz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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