Jagensnutzbarkeit Erklärung:Jagderträgnis aus den städtischen Waldungen.
Belegtext:
wie nun auch zu vermehrung des gemeinen stättischen einkommens die jagensnuzbahrkeiten zu dem säckel- oder umbgeldamt gezogen ... werden sollen Datierung: 1756
Fundstelle:RheinfeldenStR. 437