Jagenserlaubnis
Erklärung:
Genehmigung zur Ausübung der Jagd.
vgl.
Jagd (III),
Jagdrecht (I).
Wort danach: Jagensexemtionszettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten