Wort davor: Jagdzeit
Jagdzeug
Erklärung:
Jagdgerät.
- Belegtext:
[bei der Jagdfolge (II)] mit führung des jagdzeuges und wolfgarns bei straf von 10 mark ... [sich] an dem benamseten ort einzustellen
Datierung: 1623
Fundstelle: GJagdSauerland 133
- Belegtext:
denselben [Wilddieb uä.] pfenden, sein rohr und anders jachtzeug abnehmen
Datierung: 1673
Fundstelle: Michel,ForstTrier 141
- Datierung: 1783
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 28 S. 67
- Datierung: 1788
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: Moser,ForstArch. IV 201
- Belegtext:
als eine zweyte strafe [für Wilddiebe] ... die wegnehmung des jagdzeugs
Datierung: 1790
Fundstelle: Kleinschrod,Wilddiebst. 88
- Belegtext:
daß die ... gebrauchten jagdzeuge durch die zeugwaerter und jagdleute ordentlich aufgenommen ... werden
Datierung: 1801
Fundstelle: GesAnhBernb. III 143
- Belegtext:
daß ... obgelegene natural-praestationen an garn zum jagdzeug, jagdhaber ... fortdauren sollen
Datierung: 1809
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVI 2 S. 124
- Fundstelle: RegAltwürtKRat 81
Wort danach: Jagdzeugbediente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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