Wort davor: Jagdvogt

Jagdvorstand
Erklärung: Vorstand einer Genossenschaft von Grundstückseigentümern, deren Grundstücke zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken vereinigt werden.

Wort danach: Jagdwagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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