Jagdservitut
Erklärung:
Recht, in einem bestimmten Gebiet die Jagd auszuüben.
vgl.
Jagdrecht (I).
Wort danach: Jagdsporer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten