Wort davor: Jagdregal
Jagdregister
vgl.
Pirschregister.
- Belegtext:
man nimmt die jagt-register von neun jaren, zihet die unkosten ab, und dividiret den ertrag mit neunen; so ergibet sich der jagt-ertrag
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 1024
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Wort danach: Jagdrevenüe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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