Jagdrat Erklärung:Beamter der Krone, für Grenz-, Jagd- und Holzsachen zuständig.
Belegtext:
daß ... unsern ... oberforstmeistern diejenige sachen, umb deren willen ein oder der andere forstbedienter citiret wird, allemahl notificiret, auch ... unser dortiger jagt-rath zugleich mit dazu gezogen werde Datierung: 1705
Fundstelle:CCPrut. II 354
Belegtext:
befehlen wir allen unsern gerichten, insonderheit aber jagdt-raethen und jagdt-fiscaelen Datierung: 1720
Fundstelle:CCMarch. IV 1 Sp. 718
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