Wort davor: Jagdpersonal
Jagdpfahl
Erklärung:
entsprechend Jagdstein?
- Belegtext:
daß der forstbediente ... bei verspuehrenden eingriffen eines, oder des anderen ... zu dessen abwendung jagdpfaehle zu setzen [berechtigt sein soll]
Datierung: 1795
Fundstelle: Moser,ForstArch. XVI 116
Wort danach: Jagdpfändung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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