Wort davor: Jagdnutzungsrechnung
Jagdoffizial
Erklärung:
Bediensteter der (fürstlichen) Jagdverwaltung.
vgl.
Jagdbediente.
- Belegtext:
wann sich selbige [Untertanen] durch unser nachgesetztes obrist-jagermeisteramt ... dann jagd- und forstofficiales beschwert zu seyn erachten
Datierung: 1783
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: Moser,ForstArch. X 121
Wort danach: Jagdoffiziant
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