Wort davor: Jagdlehen

Jagdleute

Jagdleute (I)
Erklärung: herrschaftliches Jagdgefolge.

Jagdleute (II)
Erklärung: zu Jagddiensten (I) verpflichtete Untertanen.

Wort danach: jagdlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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