Jagdkanzlei
Erklärung:
landesherrliche Behörde für das Forst- und Jagdwesen (in Preußen auch für den Grenzdienst?).
Wort danach: Jagdkanzlist
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten