Wort davor: Jagdkammer

Jagdkanzlei
Erklärung: landesherrliche Behörde für das Forst- und Jagdwesen (in Preußen auch für den Grenzdienst?).

Wort danach: Jagdkanzlist

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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