Wort davor: Jagdheuer
Jagdhoheit
vgl.
Jagdrecht (I).
- Belegtext:
die landesherrliche policeygewalt ... ist ... das ... eigentliche jagdregal, welches man ... auch mit dem namen jagdhoheit, bestimmter aber mit dem des jagdpolicey-rechts, bezeichnet
Datierung: 1803
Fundstelle: v.Berg,PolR. III 376
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1828
Fundstelle: SammlBadStBl. IV 714
- Fundstelle: Michel,ForstTrier 140
Wort danach: Jagdhornmacher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten