Wort davor: Jagdhegung
Jagdherr
Erklärung:
Inhaber einer Jagdberechtigung.
vgl.
Jagdinhaber.
- Belegtext:
alles selbstgefallene wildprät ... dem jagd- und wildbannsherrn einzuliefern
Datierung: 1745
Region/Autor/Textsorte:
v.Beust,TractVenandi
Fundstelle: Machwart,JagdAnsbach 25
- Belegtext:
der jagdherr giebt bisweilen dem, der darum bittet, die jagd umsonst
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 585
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- in Google Books
- Belegtext:
daß ein eichellesungsrecht, dem jagd- oder wildbanns-herrn zuständig sey
Datierung: 1779
Fundstelle: Pietsch,ForstJagdR. 71
- Belegtext:
die [Gesetze] wollen ... den schaden verhüten, der aus einer freien jagd dem allein befugten jagdherrn entstehen könnte
Datierung: 1790
Fundstelle: Kleinschrod,Wilddiebst. 6
- Datierung: 1793
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 28 S. 113
- Datierung: 1801
Fundstelle: Hagemann,PractErört. III 30
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 824
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- in Google Books
- Datierung: 1817
Fundstelle: Conze,QBauernbefr. 97
- Datierung: 1817
Fundstelle: Reyscher,Ges. III 437
Wort danach: Jagdheu
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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