Wort davor: Jagdgedinge
Jagdgefälle
Erklärung:
Einkünfte aus der Jagd.
vgl.
Jagdemolument,
Jagdertrag,
Jagdnutzung,
Jagdzehnt.
- Belegtext:
das forstambt ... soll ... unter seiner jurisdiction ... behalten alle jagd-gefälle
Datierung: 1714
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 702
- Datierung: 1811
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 267
- Belegtext:
die forst- und jagdgefaelle ... den cameralaemtern zum einzug und zur verrechnung ueberwiesen
Datierung: 1819
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 82
Wort danach: Jagdgegenstand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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