Wort davor: Jagdgedinge

Jagdgefälle
Erklärung: Einkünfte aus der Jagd.
vgl. Jagdemolument, Jagdertrag, Jagdnutzung, Jagdzehnt.

Wort danach: Jagdgegenstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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