Wort davor: Jagdgebot

Jagdgebrauch
Erklärung: jagdliches Herkommen.

Jagdgebrauch (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ausübung der Jagd.

Wort danach: Jagdgedinge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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