Wort davor: Jagdgebot
Jagdgebrauch
Erklärung:
jagdliches Herkommen.
- Belegtext:
ein gewisser termin, nach dem alten jagdt-gebrauch einzurücken
Datierung: 1724
Fundstelle: Greverus,GMecklJagdr. 73
Jagdgebrauch (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Ausübung der Jagd.
- Belegtext:
die ermaeßigung des maeßigen oder uebermaeßigen jagdgebrauchs, bleibt in jedem falle dem richter vorbehalten
Datierung: 1798
Fundstelle: Hagemann,PractErört. I 91
Wort danach: Jagdgedinge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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