Wort davor: Jagdfronpflicht
Jagdfrontag
- Belegtext:
denen ... unterthanen ... noch einen ... remiß von zwey jagd-frohn-tagen ... zuzugestehen
Datierung: 1780
Fundstelle: GoetheAmtlSchr. I 126
Wort danach: Jagdfuhre
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten