Wort davor: Jagdfrondfreiheit
Jagdfrondienst
vgl.
Jagddienst (I).
- Belegtext:
dem landes-herrn [wurden] die ungemessene jagd-frohndiensten ausdruecklich vorbehalten
Datierung: 1770
Fundstelle: Cramer,Neb. 96 S. 14
- Belegtext:
von den jagdfrohndiensten ... begnadigt
Datierung: 1801
Fundstelle: GesAnhBernb. III 141
Wort danach: Jagdfröner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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