Wort davor: Jagdfron
jagdfronbar
Erklärung:
zu Jagdfron verpflichtet.
- Belegtext:
werden die jagtfrohnbaren unterthanen durch die beamten an gehörige orte beschieden
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 414
- Belegtext:
die jagd-frohnbaren unterthanen ... muss der jägermeister durch die ... jagdschreiber ... täglich abzehlen
Datierung: 1733
Fundstelle: Beck,Forstg. 269
- Datierung: 1783
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 28 S. 344
Wort danach: Jagdfronde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten