Wort davor: Jagdforstbediente
Jagdfreiheit
Erklärung:
wie Jagdberechtigung.
- Belegtext:
[während der Schonzeit ist den Jagdberechtigten das Jagen] bey verlust ihrer gaentzlichen jagd-freyheit [verboten]
Datierung: 1713
Fundstelle: CCMarch. IV 1 Sp. 661
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
jagd-hunde haben, ist am [!] meisten orthen niemand zugelassen, ausser denen, die die jagd-freyheit haben
Datierung: 1725
Fundstelle: Pegius,JurErgötzl. 12
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
von jagdfreiheit 21 fl. 27 alb.
Datierung: 1782
Fundstelle: MittSaar 7 (1900) 128
- Datierung: 1791
Region/Autor/Textsorte:
Lippe
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 1 S. 676
Wort danach: Jagdfrevel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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