Wort davor: Jagdfiskal
Jagdfolge
Jagdfolge (I)
vgl.
Jagdgrenze.
- Belegtext:
die jagtfolge ... [besteht darin,] daß dasjenige, was gehetzet worden / und über die gräntze gelauffen / zwar ohn angesaget weggenommen werden möge, jedoch
muß es in der hand [bis zur Grenze zurück] geführet [werden]
Datierung: 1687
Fundstelle: CJVenatorio-Forest. III 318
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
obgleich etliche adelige ... zuweilen der jagdfolge auf das fürstliche gebiet sich anmaßten, so seyen sie dessen doch ganz unbefugt
Datierung: 1644
Fundstelle: Landau,GJagdHessen 122
- Datierung: 1693?
Fundstelle: Greverus,GMecklJagdr. 54
- Belegtext:
die gerechtigkeit der wild-bahn und jagdfolge
Datierung: 1715
Fundstelle: Moser,ForstArch. IX 16
- Datierung: 1741
Fundstelle: CCMarch. II. Cont. 8
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1902
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1412
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1779
Fundstelle: Pietsch,ForstJagdR. 22
- Belegtext:
wo die jagdtfolge üblich ist, darf angeschossenes ... wild, auch auf fremdem reviere, so lange verfolgt werden, als der spürhund die färthe noch nicht verloren hat
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 9 § 130
- Datierung: 1798
Fundstelle: Hagemann,PractErört. I 92
- Datierung: 1827
Fundstelle: BadForstJagdg. 358
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: GesAnhBernb. III 140
- Fundstelle: Landau,GJagdHessen 119ff.
Jagdfolge (II)
Wort danach: Jagdfolgegerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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