Wort davor: Jagdexzedent

Jagdexzeß
Erklärung: unberechtigte Ausübung der Jagd.
vgl. Jagdvergehen.

Wort danach: Jagdexzessist

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten