Wort davor: Jagderlaubniszettel
Jagdertrag
vgl.
Jagdnutzung.
- Belegtext:
man nimmt die jagt-register von neun jaren, zihet die unkosten ab, und dividiret den ertrag mit neunen; so ergibet sich der jagt-ertrag
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 1024
Faksimile
- Belegtext:
in ansehung der erhebung des forst- und jagd-ertrags
Datierung: 1819
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 231
- Datierung: 1819
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 511
- Datierung: 1822
Fundstelle: HdbWürtForstGes. I 29
Wort danach: Jagderwerbung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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