Wort davor: Jagdeigentümer
Jagdeingriff
Erklärung:
Eingriff in die Rechte des Jagdherrn.
- Belegtext:
die wilderei bildet ... ein eigenes ... verbrechen, weil ... ein ... die oeffentliche sicherheit ... gefaehrdender jagdeingriff verbunden ist [mit ihr]
Datierung: 1823
Fundstelle: SammlBadStBl. I 1459
- Belegtext:
die wilderei bildet ... nach den bestehenden gesetzen ein eigenes peinliches verbrechen, weil mit derselben allemal ein vorsaetzlicher, unbefugter, die oeffentliche sicherheit besonders in den waldungen
so sehr gefaehrdender jagdeingriff verbunden ist, daß menschenleben dadurch bedroht wird
Datierung: 1827
Fundstelle: BadForstJagdg. 280
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Jagdemolument
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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