Wort davor: Jagddistrikt
Jagddurchzug
Erklärung:
wie Durchzug (IV).
- Belegtext:
vorjagd oder durchzug ist das recht des landesherrn, kraft dessen er in seiner vasallen und landsassen gehege vor Bartholomei einen jagddurchzug entweder in eigner hoher person oder durch seinen vornehmsten jagdbedienten hält
Datierung: 1784
F. U. Stisser, Forst- und Jagd-Historie der Teutschen (Jena 1737) 322f.
Wort danach: Jagdedikt
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