Wort davor: Jagddienstablösungsgeld
jagddienstbar
Erklärung:
zum Jagddienst (I) verpflichtet.
- Belegtext:
sind alle ... jagd-dienstbare einwohner zu unsern vorfallenden jagddiensten zu erscheinen gehalten
Datierung: 1739
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: v.Berg,PolR. VII 162
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Wort danach: Jagddienstbarkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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