Wort davor: jagdberechtigt
Jagdberechtigte
vgl.
Jagdinhaber.
- Belegtext:
daß die wilden enten ... zu aller zeit von den jagdberechtigten geschossen werden könten
Datierung: 1729
Fundstelle: CCMarch. IV 1 Sp. 761
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- Belegtext:
wie einige vom adel, auch andere jagdberechtigte sich unterfangen, ... in unsern ... jagden zu jagen
Datierung: 1738
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 108
- Belegtext:
daß eine gemeinschaftliche jagd zu ausrottung des schädlichen tieres von denen jagdberechtigten angestellt werde
Datierung: 1790
Fundstelle: GJagdSauerland 153
- Belegtext:
auch ein jagdberechtigter darf kein selbstgeschoß legen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 16 § 58
- Datierung: 1798
Fundstelle: Hagemann,PractErört. I 91
- Datierung: 1810
Fundstelle: Senfter,Wildschadenrecht 26
- Belegtext:
wenn ein jagdberechtigter einen menschen erschießt
Datierung: 1812
Fundstelle: SammlBadStBl. I 1402
- Datierung: 1816
Fundstelle: VerordnAnhDessau II 284
- Datierung: 1824
Fundstelle: GSHess. I 43
- Fundstelle: GesAnhBernb. III 254
Wort danach: Jagdberechtigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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