Wort davor: Jagdbefehl

Jagdbefugnis
Erklärung: Berechtigung zur Jagd.
vgl. Jagdrecht (I).

Wort danach: Jagdbehörde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten