Wort davor: Jagdbäcker

jagdbar
Erklärung: von Tieren, die den weidmännischen Regeln zufolge gejagt werden dürfen, und von dem Revier, in dem gejagt wird.
vgl. jagbar (I).

Wort danach: Jagdbarbier

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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