Wort davor: Jagdabgabe
Jagdablager
vgl.
Jagdatz,
Jagdausrichtung,
Jagdgeld (I),
Jagdlager,
Jägergeld.
- Belegtext:
andere [Gutsleute] sind schuldig jagdlager, jagdablager zu halten, d. i. dem jagdherrn, dessen jaegern, pferden und hunden, ein nachtlager, essen, trinken
und futter zu verabreichen, oder dafuer ein gewisses jaegergeld zu erlegen
Datierung: 1808
Fundstelle: Hagemann,PractErört. V 182
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: Greverus,GMecklJagdr. 97
[weitere Angaben: urkundlich?]
Wort danach: Jagdabschreiter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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