Wort davor: Jag
jagbar
jagbar (I)
Erklärung:
von Tieren, die gejagt werden dürfen.
vgl.
jagdbar.
jagbar (II)
- Belegtext:
jagbar, ...venaticus, venatorius, potestatem venandi habens
Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 875
Wort danach: Jagbarkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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