Wort davor: Irrtat
Irrtum
vgl.
Irrfall,
Irrung,
Krieg.
Irrtum (I)
Wortbildungshinweis: zu
irre (III),
irre (IV).
Irrtum (I 1)
Erklärung:
von verlassenem Gut.
Irrtum (I 2)
Erklärung:
von nicht mehr angewendetem Recht.
- Belegtext:
wird ... befohlen, die reichs-hof-raths-ordnung ... durch zugehen, und zu sehen, in welchen stuecken oder umstaenden ... solche in abgang und irrthum gerathen seye
Datierung: 1764
Fundstelle: Moser,StaatsR. I 236
Irrtum (II)
Erklärung:
Ungewißheit, Zweifel.
- Belegtext:
die männer zu W. sind eyns worden ein register zu machen, vmb irrthumbs willen, darein zu schreiben des dorffs gewonheit
Datierung: 1405
Fundstelle: MittGotha 2 (1898/99) 159
- Belegtext:
dem nach [da der Beklagte leugnet] so hangt alle irtum der gegenwirtigen sache an dem, das wir vnnser clag fürbringen oder erwisen
Datierung: 1484
Fundstelle: FürstenbUB. VII 157
Irrtum (III)
Erklärung:
falsche Vorstellung von Richtigkeit oder Wirklichkeit.
Wortbildungshinweis: zu
irren (II 2).
Irrtum (III 1)
Erklärung:
im Zivilrecht.
Irrtum (III 1 a)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
der irthumb der fur gerichte geschihet, mag allezeit für dem vrteil widerrufen werden
Datierung: 1541
Fundstelle: NÖLTfl. XXII 13
- Belegtext:
es ist kein irrthumb zu uermueten, er werde dann bewiesen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. XXII 143
- Belegtext:
einen andern von einem irrthum oder fehler gewöhnen
Datierung: 1752
Fundstelle: Freuler 3
Irrtum (III 1 b)
Erklärung:
bei Eheschließung.
Irrtum (III 1 c)
Erklärung:
bei Willenserklärung (Vertrag).
- Belegtext:
irrthum in dem wesentlichen des geschäftes oder in dem hauptgegenstande der willenserklärung macht dieselbe ungültig
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 4 § 75
- Belegtext:
wenn ein theil von dem anderen theile ... irre geführt worden, und der irrthum die hauptsache oder eine wesentliche beschaffenheit derselben betrifft ..., so entsteht für den irregeführten keine verbindlichkeit
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 871
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Irrtum (III 1 d)
Erklärung:
bei Bauen auf fremdem Grund.
- Belegtext:
wann ... einer ... gebäu auß ungefährlichem irrthumb auf frembden grund fürgenommen hätte
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. I 13
Irrtum (III 1 e)
Erklärung:
bei Zahlung einer Schuld.
Irrtum (III 1 f)
Erklärung:
beim Vergleich.
Irrtum (III 1 g)
Erklärung:
bei letztwilliger Erklärung.
- Belegtext:
der einwand, daß jemand zur errichtung seines testaments ... durch irrthum ... verleitet worden, findet gegen gerichtlich aufgenommene verordnungen nicht statt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 12 § 23
- Belegtext:
ein wesentlicher irrthum des erblassers macht die anordnung ungültig
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 570
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Irrtum (III 2)
Erklärung:
im Strafrecht.
- Belegtext:
mercke hieraus, daß irrthum entschuldiget von gewalt, diebstahl und raub
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. I 201
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- Belegtext:
irrthum enthebet von aller straffe, wenn der irrende mit erlaubten sachen umgehet, und ihme der irrung halber keine schuld kann beygemessen werden
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 11 § 9
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- in Google Books
- Belegtext:
irrthum ist kein betrug
Fundstelle: Graf u.Dietherr2 291
Irrtum (III 3)
Erklärung:
religiös: irrige, falsche Lehre und Übung.
- Belegtext:
herr Jesus Christus wolle diesser gemeinen seinen heiligenn geist gebenn vnnd sie vor allen irthumb behueten
Datierung: 1537
Fundstelle: NMittThürSächs. 19 (1898) 500
- Belegtext:
hebben de hußlüde vele gegeven ins erdom under dem pawestdom, so sint se schüldig, dat se nuhn under dem evangelio vehle mehr don
Datierung: 1543
Fundstelle: QFWiedenbrück 75 (1951) 21
Irrtum (IV)
Erklärung:
Beeinträchtigung, Störung, Hindernis, Ansprache, Schaden.
Wortbildungshinweis: zu
irren (I 4),
irren (I 5),
irren (II 4).
Irrtum (V)
Erklärung:
Uneinigkeit, Streit.
Wortbildungshinweis: zu
irren (II 6).
Irrtum (VI)
Erklärung:
in Verbindungen.
Irrtum (VI 1)
Erklärung:
mit Substantiven: Irrtum in Eigenschaften der Person oder Sache.
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 4 § 77
Irrtum (VI 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Irrtum im (Haupt-)Gegenstand.
Irrtum (VI 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Irrtum in der Person.
Irrtum (VI 1 Spiegelstrich 3)
Erklärung:
Irrtum im wesentlichen.
- Belegtext:
wenn ein theil von dem anderen theile ... irre geführt worden, und der irrthum die hauptsache oder eine wesentliche beschaffenheit derselben betrifft ..., so entsteht für den irregeführten keine verbindlichkeit
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 871
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Irrtum (VI 2)
Erklärung:
mit Adjektiven: bewährlicher, ungefährlicher, vermeidlicher, wesentlicher Irrtum.
Irrtum (VI 3)
Erklärung:
mit Verben: Irrtum entschuldigt; in Irrtum geraten; in Irrtum setzen; in Irrtum stehen lassen; Irrtum veranlassen; Irrtum vermuten; Irrtum widerrufen.
- Belegtext:
vns ratman ist wissentlich, das M.S. wart abetrunnig vom syme erbe vnd lis is in erretume stan
Datierung: 1387
Fundstelle: CDWarm. III 167
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- Belegtext:
der irthumb der fur gerichte geschihet, mag allezeit für dem vrteil widerrufen werden
Datierung: 1541
Fundstelle: NÖLTfl. XXII 13
- Belegtext:
es ist kein irrthumb zu uermueten, er werde dann bewiesen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. XXII 143
- Belegtext:
mercke hieraus, daß irrthum entschuldiget von gewalt, diebstahl und raub
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. I 201
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- Belegtext:
wird ... befohlen, die reichs-hof-raths-ordnung ... durch zugehen, und zu sehen, in welchen stuecken oder umstaenden ... solche in abgang und irrthum gerathen seye
Datierung: 1764
Fundstelle: Moser,StaatsR. I 236
- Belegtext:
durch eigenes ... versehen in den irrthum geraten
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 4 § 79
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 4 § 82
- Datierung: 1809
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 2197 Z. 3
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Irrtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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