Wort davor: Irrgläubige

Irregriff
Erklärung: lateinisch remedium, zulässiger Mindergehalt und zulässiges Mindergewicht (beziehungsweise Mehrgehalt und Mehrgewicht) einer Münze.
Sachhinweis: Luschin,AllgMünzk. 203.

Wort danach: irrig

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