Wort davor: Irregeführte
irregehen
irregehen (I)
Erklärung:
im Irrtum sein.
- Belegtext:
wann nun kayserl. gesetze ausweisen, darum daß herrschaffte in ungewißheit nicht irregehen
Datierung: 1417
Fundstelle: Haltaus 1037
- Belegtext:
das nyemans des rehten irre ge
Datierung: 1438
Fundstelle: Haltaus 1037
- Fundstelle: Stade,Luther 327
irregehen (II)
Erklärung:
(mit Genitiv, jemanden oder etwas) vermissen, entbehren (DWB. IV 2 Sp. 2161)?
- Belegtext:
nâchdem der erben des hofs, die solich hinterstellig güllt, und nicht er [der allein verklagte Miterbe], gemacht heten, mêr wêren, sô er der irre gienge
Datierung: 1469
Fundstelle: LSchrP. 225
Faksimile
irregehen (III)
Erklärung:
(ein Gebot) übertreten, fehlen.
Wort danach: Irrgläubige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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