Wort davor: Irregeführte

irregehen

irregehen (I)
Erklärung: im Irrtum sein.

irregehen (II)
Erklärung: (mit Genitiv, jemanden oder etwas) vermissen, entbehren (DWB. IV 2 Sp. 2161)?
irregehen (III)
Erklärung: (ein Gebot) übertreten, fehlen.

Wort danach: Irrgläubige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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