Wort davor: Inzichtgericht

inzichtig
Wortbildungshinweis: zu Inzicht.

inzichtig (I)
Erklärung: beschuldigt, angeklagt.

inzichtig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert: Beschuldigter.
inzichtig (II)
Erklärung: von der Handlung, die im Inzichtverfahren gerügt wird.

Wort danach: Inzichtprozeß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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