Wort davor: Inzichtgericht
inzichtig
Wortbildungshinweis: zu
Inzicht.
inzichtig (I)
Erklärung:
beschuldigt, angeklagt.
inzichtig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert: Beschuldigter.
- Belegtext:
dersälbig inzig ein vnhulden oder strüdel sy
Datierung: 1549
Fundstelle: SchweizArchVk. 3 (1899) 311
inzichtig (II)
Erklärung:
von der Handlung, die im Inzichtverfahren gerügt wird.
Wort danach: Inzichtprozeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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