Wort davor: Inweisung

inwendig
vgl. auswendig.

inwendig (I)
Erklärung: innerhalb (örtlich oder zeitlich) von etwas.

inwendig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: auf der Innenseite.
inwendig (II)
Erklärung: zu einem Gebiet gehörig, einheimisch.
inwendig (III)

inwendig (III 1)
Erklärung: der in einem bestimmten Gebiet wohnt.
inwendig (III 2)
Erklärung: der sich im Hause befindet.

Wort danach: Inwerdene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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