Wort davor: Inwärtseigen
inwärtseigen, einwärtseigen
inwärtseigen (I)
- Belegtext:
irs goczhaws einwarcz aigen gutt
Datierung: 1448
Fundstelle: Indersdorf I 306 (nr. 753)
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- Belegtext:
dem probstgerichte sind die ... sogenannten inwaerts-eigenen gueter mit ihren besitzern ... unterworfen
Datierung: 1796
Fundstelle: Hübner,ErzstSalzb. I 38
inwärtseigen (II)
Erklärung:
substantiviert: einer, der Inwärtseigen (I) besitzt.
vgl.
Inwärtseigner.
- Belegtext:
die vorgeschrieben inwertsaigen ist ieder der herrschaft ... schuldig
Datierung: 1424
Steyr Schloßarchiv
- Belegtext:
auf allen des stifts vogtleiten, freisässen und inwertzaigen ... sollen wir ... die scharberch ... haben
Datierung: 1588
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: GrW. VI 175
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ob ain urbarman oder inwertzaigen mit seinen kindern oder freunden aus der gwalt in eines andern herren heurattet
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 2
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Wort danach: Inwärtseigenacker
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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