Wort davor: Investitur

Investiturbrief

Investiturbrief (I)
Erklärung: Urkunde über Lehnserteilung.

Investiturbrief (II)
Erklärung: Urkunde über Einsetzung in den evangelischen Kirchendienst.

Wort danach: Investiturgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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