Wort davor: inventationsmäßig
inventieren [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
ein Inventar (II) errichten.
vgl.
schätzen (I 3).
- Belegtext:
in dem fall, do ein blosse niesserin oder ein pflegerin oder fürmünderin in der kinden oder erben gueter sitzt, dergestalt ist es nicht vnbillich inuentieren zulassen
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 686
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Wort danach: Inventionsmaler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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