Inventationgeld
Erklärung:
Gebühr für die amtliche Errichtung eines Inventars.
vgl.
Inventationsgebühr,
Inventursgebühr,
Inventurlaib.
Wort danach: Inventationskosten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten