Wort davor: Inventationsgebühr

Inventationgeld
Erklärung: Gebühr für die amtliche Errichtung eines Inventars.
vgl. Inventationsgebühr, Inventursgebühr, Inventurlaib.

Wort danach: Inventationskosten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten