Wort davor: Invalidenabfahrtgeld
Invalidenamt
Erklärung:
den Invalidenhäusern übergeordnete Behörde.
- Belegtext:
von seiten eines königlichen-, prinzlichen-, stifts-, landeshauptmanns- und invalidenamts
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 810
- Belegtext:
muß ... das invalidenamt ... den in invalidenhaeusern untergebrachten offiziers und gemeinen den auftrag machen
Datierung: 1781
Fundstelle: HdbchÖstGes. III 1 S. 214
Wort danach: Invalidenanstalt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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