Wort davor: Introduktionseidbuch

Introduktionsgebühr

Introduktionsgebühr (I)
Erklärung: Abgabe bei der Einführung eines (evangelischen) Geistlichen.
vgl. Introduktionsgeld.

Introduktionsgebühr (II)
Erklärung: Bürgergeld.

Wort danach: Introduktionsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten