Wort davor: Intimationsbegebenheit
Intimationsgebühr
Erklärung:
Gebühr für amtliche Anzeige (Reichs- oder auswärtigen Adels in Österreich).
- Belegtext:
wan aber jemand bei des heiligen römischen reichs oder andern unsern hofcanzleien in den grafen-, freiherren-, ritter- oder adlstand erhebt und verlangen würde, dass seine diploma in unseren österreichischen
erblanden intimirt werde, so solle vor solch intimationsgebühr ... begehret werden
Datierung: um 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 389
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Wort danach: Intimationsschein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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