Wort davor: Intervenient
Intervention [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
zur Bedeutung siehe Beleg von 1738.
- Datierung: 1654
Fundstelle: NÖLO. I 21 § 4
- Belegtext:
die intervention ist ein rechts-mittel, das einer bey der zwischen andern schon anhaengigen sache seines dabey habenden interesse halber brauchet
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 396
[weitere Angaben: ebd. zur Systematik]
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- in Google Books
- Belegtext:
die intervention im gericht, ist eine aus freyem willen geschehene einmischung und theil-nehmung an einem process von dem, welchem daran gelegen ist, daß er entweder eine parthey
defendire, oder alle beyde excludire; oder es ist nichts anders, als wann jemand den erhabenen process entweder aus freyem willen, oder auf des gegentheils begehren assistiret, damit er entweder die eine
parthey gantz vom process wegtreibe; oder damit er der andern parthey, seines interesse halben, beystehe
Datierung: 1753
Fundstelle: Oberländer 387
- Datierung: 1815
Fundstelle: Gönner,EntwGesB. I 42ff.
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Interventionalhandlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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