Interkalarfrucht
Erklärung:
"Interkalarfrüchte ... sind die Erträgnisse eines Beneficiums bzw. einer Pfründe in der Zeit zwischen Erledigung (meist durch Tod des Benefiziaten) und Wiederbesetzung" (G. Dickel/EvKirchLex.2 II 350), die nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden (vgl. CIC 472 nr. 1).
sprachliche Erläuterung:
lateinisch fructus medii temporis, fructus intercalares Plöchl,GeschKirchR. II 429.
vgl.
Interkalareinkunft.
Wort danach: Interkalargefälle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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