Wort davor: Interimszulage

Interinalübergabe
Erklärung: kirchenrechtlich: Abtrennung einer einzelnen Pfarrei von ihrer Diözese und Übergabe an einen anderen Diözesanverband.

Wort danach: Interkalarbescheid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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