Wort davor: Interimszollrolle
Interimszollzettel
- Belegtext:
bis er [Zollpflichtiger] bey seiner zurueckkunfft, den gehoerigen zoll erleget, und den interims-zoll-zettel unterschrieben zurueck bringet
Datierung: 1733
Fundstelle: CCMarch. IV 3 Sp. 429
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Wort danach: Interimszulage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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